Dauerschuldverhältnis

Dauerschuldverhältnis
Dauerschuldverhältnis,
 
Schuldverhältnis, bei dem die Leistungen zwischen den Beteiligten nicht einmalig (z. B. Kauf), sondern fortlaufend erbracht werden, z. B. Wohnungsmiete. Grundsätzlich finden die allgemeinen Vorschriften über Schuldverhältnisse entsprechende Anwendung, jedoch werden die Anfechtung und der Rücktritt vom Vertrag, die auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurückwirken, nach allgemeiner Meinung weitgehend durch die für die Zukunft wirkende Kündigung ersetzt. Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund ist grundsätzlich jederzeit zulässig, häufig jedoch an besondere Regeln gebunden (z. B. Kündigungsschutzgesetz).

Universal-Lexikon. 2012.

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